Entschuldigung Übung
Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, spätestens bis am Tag der Übung beim Feuerwehrkommando einzureichen. (Art. 24 Feuerschutzreglement)
Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, spätestens bis am Tag der Übung beim Feuerwehrkommando einzureichen. (Art. 24 Feuerschutzreglement)